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Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: STMagistrat
34 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass das Gebäude im Kettenhofweg 130 im privaten Eigentum steht und keine aktuellen Planungen für eine soziale Nutzung vorliegen. Zudem wird an der Kaufunger Straße 9 eine Grundschule geplant, weshalb alternative Nutzungen vorerst ausgeschlossen sind. Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, weitere Liegenschaften für soziale Zwecke zu erwerben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kaufunger Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Das Gebäude im Kettenhofweg 130 steht im privaten Eigentum. Konkrete Angaben zum Eigentümer sind dem Magistrat aus Datenschutzgründen nicht möglich. Darüber hinaus sind dem Magistrat aktuelle Planungen im Detail nicht bekannt, zuletzt wurde im Jahr 2015 der Umbau in einen Beherbergungsbetrieb genehmigt, bislang jedoch nicht umgesetzt. Das Jugend- und Sozialamt als zuständiges Fachamt sieht derzeit keinen Bedarf für eine Nutzung der Liegenschaft als Jugendzentrum oder für eine sonstige soziale Einrichtung. Der eingeschossige Aufbau in der Kaufunger Straße 9 ist Bestandteil des angrenzenden Grundstücks Schloßstraße 29, das der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019 vom Land Hessen zurück übertragen wurde. An diesem Standort wird derzeit eine dreizügige Grundschule geplant, die nach einer Umbauphase sehr kurzfristig in Betrieb gehen soll. Vor dem Hintergrund der dringenden Schulbedarfe in der Stadt Frankfurt am Main sind für den Magistrat solche Schulbauprojekte absolut vorrangig. Es ist daher nicht vorgesehen, Teile des zukünftigen Schulgrundstücks schon jetzt für alternative Nutzungen zur Verfügung zu stellen, so lange die Planung nicht abgeschlossen und umgesetzt ist und ausgeschlossen werden kann, dass die Fläche in der Kaufunger Straße 9 für Zwecke der zukünftigen Grundschule benötigt wird. Bis dahin ist die derzeitige Nutzung durch das Rote Kreuz als Interimsnutzung zu werten. Der Magistrat wird Gespräche mit dem Roten Kreuz aufnehmen, sobald die zukünftige Verwendung der Fläche geklärt ist.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine Liegenschaften im Eigentum, die im Bereich des Ortsbeirats 2 zu einer öffentlichen und/oder sozialen Nutzung umgewidmet werden könnten. Eine solche Nutzung setzt daher zunächst den freihändigen Erwerb einer Immobilie voraus, für den ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen muss. Es zählt nicht zu den Aufgaben des Magistrats der Stadt Frankfurt, Immobilien im Stadtgebiet in der Funktion eines Projektentwicklers zu erwerben und den Standort außerhalb des gesetzlichen Auftrags zur Daseinsvorsorge zu öffentlichen und/oder sozialen Einrichtungen zu entwickeln. Der Magistrat ist insbesondere von seinen personellen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht in der Lage, einzelnen Aufwertungswünschen im Stadtgebiet durch freihändigen Ankauf von Liegenschaften um Umsetzung von Bauprojekten nachzukommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 30. Januar 2020OFOF 1017/2Zukunft öffentlicher Versammlungsräume in BockenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Februar 2020OMOM 5797Zukunft öffentlicher Versammlungsräume in BockenheimDirektanregung
  3. 4. Juni 2020OFOF 1099/2Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
  4. 24. Juni 2020VV 1702Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2Anfrage
  5. 13. Juli 2020STST 1285Zukunft öffentlicher Versammlungsräume in BockenheimStellungnahme
  6. 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    STST 1694Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2
    Stellungnahme
  7. 9. Oktober 2020OFOF 1219/2Mindestens 40 Prozent gefördertes Wohnen im Neubau der Feuerwache Schwälmer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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