Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-Allee
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Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für ein Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-Allee, da unklar ist, welche Sicht durch die Lkw versperrt wird. Die Ablehnung der Einrichtung von Haltverboten für Fahrzeuge über 3,5 t wird weiterhin aufrechterhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es ist unklar, welche Sicht nach Überzeugung des Ortsbeirates durch die LKW versperrt wird. Die Notwendigkeit eines verkehrsbehördlichen Einschreitens wird daher weiterhin nicht gesehen.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021 (ST 974) zur Anregung des Ortsbeirats OM 7177 vom 22.01.2021 verwiesen. Die Einrichtung von Haltverboten für Fahrzeuge über 3,5 t wird weiterhin abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 406/5Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2022OMOM 1931Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1689Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab