Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-Allee
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird erneut gebeten zu verfügen, dass in der Richard-Strauss -Allee keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken dürfen.
Begründung
Die in der Richard-Strauss-Allee abgestellten Laster und Linienbusse versperren die Sicht. Die Straße ist Dauerparkplatz für Lastwagen, auch über 7,5 Tonnen, sowie Wohnwagen und wird von der angrenzenden Botschaft und Berufspendlern als Parkplatz genutzt. Dieser Zustand ist nicht hinzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 406/5Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2022Sie sind hierOMOM 1931Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1689Lkw-Parkverbot in der Richard-Strauss-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats