Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Möglichkeit geprüft, Zahlungen an Parkautomaten per Smartphone und Kreditkarte zu ermöglichen. Aufgrund der bereits bestehenden MobilePayment-Optionen und der Annahme, dass die Nutzung von Smartphone-Zahlungen zunehmen wird, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Umrüstung der Automaten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Parkgebühr über MobilePayment zu begleichen. Eine Umrüstung der Parkscheinautomaten ist dafür nicht erforderlich. Auch das ziehen eines Parkscheins ist nicht erforderlich, wenn die Parkgebühr digital über die Parking Apps entrichtet wird.
Zurzeit sind die folgenden Apps möglich:
SmartParking
PayByPhone
- Easypark
- Sunhill
- Yellowbrick
- stadtraum moBiLET
- Park and Joy
- PARK NOW
- Swarco
Je nach Anbieter sind eine Vielzahl an Zahlungsmethoden möglich, z.B.
PayPal, ApplePay, Visa, Mastercard, American Express, Abrechnung über Mobilfunkvertrag, SEPA-Lastschriftverfahren u.v.a.m. (siehe jeweiliger Anbieter).
Wir gehen davon aus, dass die Bezahlung über Smartphone weiter zunehmen wird, so dass die Bezahlmöglichkeiten am Automaten eine immer geringere Rolle spielt.
Die Nachrüstung von Bezahloptionen am Automaten ist daher nicht zu rechtfertigen, weshalb der Magistrat dem Wunsch nach zusätzlichen Bezahloptionen am Automaten derzeit nicht entsprechen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2022OFOF 247/3Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. März 2022OMOM 1947Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1682Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab