Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Möglichkeit zu schaffen, Parkgebühren an Parkautomaten auch per Mobile Payment und Kreditkarte zu bezahlen. Dies soll den aktuellen Trends im Zahlungsverkehr Rechnung tragen und die Nutzung von Parkautomaten im Finanzzentrum Frankfurt erleichtern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird augefordert, an den Parkautomaten zusätzlich die Möglichkeit zu schaffen die Parkgebühr mit Mobile Payment (insb. Apple Pay, Google Pay Samsung Pay und WeChat Pay) sowie Kreditkarte zu ermöglichen.
Begründung
Vor einiger Zeit wurde im Nordend die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Die Parkgebühr kann entweder in bar, mit Girocard oder per App bezahlt werden. Inzwischen verabschieden sich immer mehr Banken von der klassischen Girocard und bieten nur eine Kreditkarte als bargeldloses Zahlungsmittel an. Diese kann an den Parkautomaten jedoch nicht benutzt werden. Darüber hinaus wird das Zahlen mit dem Smartphone immer beliebter, was daher ebenfalls ermöglicht werden soll. Dies würde dem Finanzzentrum Frankfurt gut zu Gesicht stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2022Sie sind hierOFOF 247/3Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. März 2022OMOM 1947Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1682Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme