Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die Möglichkeit der Zahlung an Parkautomaten durch Mobile Payment und Kreditkarten zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da immer mehr Banken die Girocard abschaffen und die Nutzung von Smartphones als Zahlungsmittel zunimmt. Das erwartete Ergebnis ist eine zeitgemäße und benutzerfreundliche Zahlungsmethode für die Parkgebühren in Frankfurt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Parkautomaten zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden kann, das Bezahlen der Parkgebühr mit Mobile Payment (insb. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay und WeChat Pay) sowie Kreditkarte zu ermöglichen.
Begründung
Vor einiger Zeit wurde im Nordend die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Die Parkgebühr kann entweder in bar, mit Girocard oder per App bezahlt werden. Inzwischen verabschieden sich immer mehr Banken von der klassischen Girocard und bieten nur eine Kreditkarte als bargeldloses Zahlungsmittel an. Diese kann an den Parkautomaten jedoch nicht benutzt werden. Darüber hinaus wird das Zahlen mit dem Smartphone immer beliebter, was daher ebenfalls ermöglicht werden soll. Dies würde dem Finanzzentrum Frankfurt gut zu Gesicht stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2022OFOF 247/3Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. März 2022Sie sind hierOMOM 1947Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1682Bei Parkautomaten Zahlungen per Smartphone und Kreditkarte ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats