Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Liegenschaft "Burgenlandweg 10" wieder einer Nutzung zuzuführen und hat eine Bestandsaufnahme sowie Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung soll im nächsten Jahr getroffen werden, wobei auch eine Nutzungsänderung in Betracht gezogen wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat auch ein Interesse, die Liegenschaft "Burgenlandweg 10" zeitnah wieder einer Nutzung zuzuführen.
Das Grünflächenamt hat als Eigentümer des Gebäudes mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Besichtigung des Gebäudes vorgenommen. Aktuell hat das ABI eine Bestandsaufnahme und eine Kostenschätzung über ein externes Büro beauftragt. Diese Aufstellung ist dem Magistrat zum Jahresende 2023 avisiert worden.
Auf Grundlage dieser Daten kann im nächsten Jahr eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Gebäudes getroffen werden.
Dabei wird auch eine Nutzungsänderung in Betracht gezogen. Da sich die Liegenschaft baurechtlich im unbeplanten Außenbereich befindet, ist eine Nutzungsänderung jedoch mit hohen Auflagen verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023OFOF 621/5Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. Januar 2023OMOM 3454Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“Direktanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1669Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab