Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine sinnvolle Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad zu prüfen und eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen. Dies geschieht im Hinblick auf die Erhaltung öffentlicher Belange und die Sicherstellung der Erschließung.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Bemühungen, das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, auch eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen.
Begründung
Auf den FNP-Artikel vom 04.01.2023 - "Frankfurt lässt das Oberräder Friedhofswärterhaus" verfallen, wird auf Facebook auf § 35 (2) Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen, in dem es heißt: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Ortsbeirat schließt sich den Ausführungen an und bittet den Magistrat, bei der Suche nach einer sinnvollen Nutzung, auch eine Nutzungsänderung in Betracht zu ziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023Sie sind hierOFOF 621/5Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. Januar 2023OMOM 3454Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“Direktanregung
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1669Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme