Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/ Krifteler Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664
Betreff: Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/ Krifteler Straße Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Für den genannten Abschnitt der Mainzer Landstraße liegen dem Magistrat und der Polizei keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. In der Kleyerstraße wurden im Jahr 2016 bisher 28 Geschwindigkeitskontrollen im Abschnitt der Helmut-Walcha-Straße und der Sondershausenstraße durchgeführt. Die durchschnittliche Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich lag bei 6%. Für die genannten Bereiche liegen zudem weder Unfallschwerpunkte noch Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit vor. Auch die Einbeziehung der Kleyerstraße in eine Tempo-30-Zone ist nicht möglich. Tempo 30-Zonen sind flächenhaft innerhalb von Wohnquartieren vorgesehen. Die Kleyerstraße ist eine Grundnetzstraße und bildet hierbei eine Grenze der Zone. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den vorgenannten Gründen somit nicht zulässig. Hinsichtlich der angeregten Lichtsignalanlage wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche signalgesteuerte Fußgängerquerung in die ÖPNV-Beschleunigung integriert werden müsste, die auf der Mainzer Landstraße an allen Lichtsignalanlagen besteht. Damit würden zwingend negative Auswirkungen auf den eng getakteten Betrieb der Straßenbahnen entstehen. Bei der Mainzer Landstraße handelt es sich um eine stark belastete Hauptverkehrsstraße, die in dem angesprochenen Bereich alle 2 1/2 Minuten von zwei Straßenbahnlinien (11, 12) passiert wird. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der ebenfalls betroffene motorisierte Individualverkehr sich bei einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Mainzer Landstraße in Teilen in die parallel zur Mainzer Landstraße verlaufenden Straßen verlagern und diese zusätzlich belasten würde. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2016OFOF 97/1Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler StraßeOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 30. August 2016OMOM 496Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler StraßeDirektanregung
- 5. Dezember 2016Sie sind hierSTST 1664Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/ Krifteler StraßeStellungnahme
- 17. November 2017OFOF 463/1Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017OMOM 2527Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machenDirektanregung
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 515Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab