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Parkchaos in Alt-Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ergänzend zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 144, kann der Magistrat mitteilen, dass es für das zweite Quartal 2022 vorgesehen ist, die Ladezone einzurichten sowie die Sperrfläche und den Stahlabweiser anzubringen. Die gewünschten Stellplätze auf dem Gehweg können allerdings nicht umgesetzt werden. Im Falle von Begegnungsverkehr auf dem zugeparkten Gehweg könnte es nicht ausgeschlossen werden, dass der Fußverkehr auf die Straße ausweichen muss, beispielsweise Menschen im Rollstuhl oder Personen mit Kinderwagen. Auch ein dem Magistrat vorliegendes Schreiben aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verweist in diesem Zusammenhang auf eine Mindestrestgehwegbreite von 2,20 Meter. Diese würde in diesem Fall nicht zur Verfügung stehen.