Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2009, ST 1662

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim

Wie in der Begründung zur Erhaltungssatzung Alt- Heddernheim dargelegt, soll mit der Erhaltungsatzung nicht nur der Ortsgrundriss mit seinen barocken Gebäudeensembles erhalten werden, sondern auch der Bereich der gezielt geplanten Ortserweiterung ab 1870, der das Erscheinungsbild von Heddernheim stark prägt.

Unabhängig vom Denkmalschutz können mit Erhaltungssatzungen städtebauliche Ziele verfolgt werden. Für eine Prägung des Ortsbildes i.S.v. § 172 Abs. 3 BauGB kommt es ausschließlich auf die optischen Wirkungen einer baulichen Anlage an. Sie muss ihren räumlichen Wirkungsbereich gestalterisch positiv beeinflussen. Zwar erhöht sich mit einer Erhaltungssatzung für alle Bauherrn der Verwaltungsaufwand, weil ein Bauantrag auch für sonst nur anzeigepflichtige und vereinfachte Verfahren gestellt werden muss, dafür aber wird der Bauherr umfangreich beraten. Eine Genehmigung darf grundsätzlich nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägt und das Bauvorhaben diese städtebauliche Wirkung negativ verändert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2009MM 121Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 27. August 2009OAOA 964Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121Anregung
  3. 27. August 2009OFOF 490/8Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 25. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 1662Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen