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Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

Vorlagentyp: M
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12099 (M 234)

I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 23 – Frankfurt am Main – Heddernheim wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.

II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 23 – Frankfurt am Main – Heddernheim wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.

Begründung:

.

zu I.

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus hat sich eine geringfügige Verkleinerung des Satzungsgebietes ergeben. Insbesondere ist der Teil der Heddernheimer Landstraße, der sich westlich der Titusstraße erstreckt, entfallen.

Der Geltungsbereich wird nunmehr im Westen durch die Titus- und Domitianstraße begrenzt, verläuft entlang der Heddernheimer Landstraße bis zur Hessestraße im Norden und führt entlang der Dillenburger Straße bis zur Dillgasse. Im Osten verläuft die Grenze entlang der Dillgasse, der Heddernheimer Landstraße und dann östlich der Grundstücksgrenzen von Alt-Heddernheim bis auf die Höhe Wenzelweg. In diesem Bereich wird die Straße In der Römerstadt gekreuzt, danach verläuft die Grenze westlich der Heddernheimer Kirchstraße bis zur Habelstraße und von dort entlang der Habelstraße wieder zur Titusstraße.

Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnentenversammlung ist.

zu II. und III.

Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen.

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt - Heddernheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.

Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.

Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung lässt sich die historische Entwicklung Heddernheims nachvollziehen. Das Ortsbild trägt wesentlich zur Identität Heddernheims bei.

Der Erhaltung der Bebauung des alten Ortskerns von Heddernheim kommt daher große Bedeutung zu. Die zum Teil gut erhaltenen Strukturen insbesondere der barocken Umformung und Weiterentwicklung des Dorfes sind ebenso prägend wie die Reste des eng bebauten alten Dorfkerns. Großen Einfluss und eine hohe Attraktivität hat in Heddernheim auch die gründerzeitliche Bebauung, die recht locker bebaut als dreigeschossige Doppelhäuser mit Gärten die barocken Straßenzüge weiterführt.

Den Bereich der gründerzeitlichen Ortserweiterungen soll die Erhaltungssatzung als Zeitzeugen für das Zusammenwachsen des Dorfes mit der Stadt Frankfurt bewahren.

Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.

Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 448 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 4,5 MB) Anlage 3_Analyse (ca. 5,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 27.08.2009, OA 964 Antrag vom 27.08.2009, OF 490/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2009Sie sind hier
    MM 121Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 27. August 2009OFOF 490/8Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 27. August 2009OAOA 964Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121Anregung
  4. 25. November 2009Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1662Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 8
Sitzung 33 · 25.06.2009
TO I, TOP 27
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 121 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 29.06.2009
TO I, TOP 38
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 07.07.2009
TO II, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

OBR 8
Sitzung 34 · 27.08.2009
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 964 2009 1. Der Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 964 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 490/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDULinkeFDPREPGrüne
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
CDULinkeFDPREP
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE., FDP und REP; GRÜNE (= vorgelegte Fassung) gegen Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, LINKE., FDP und REP gegen GRÜNE und Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 08.09.2009
TO II, TOP 6
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 28.09.2009
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 964 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFAG
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
SPDFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFDPFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und FAG gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und Freie Wähler gegen LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 06.10.2009
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 964 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
REP (M 121 = Annahme, OA 964 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (M 121 = Annahme, OA 964 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie WählerLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und Freie Wähler (= Ablehnung), LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 121 = Annahme, OA 964 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 121 = Annahme, OA 964 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 08.10.2009
TO II, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 964 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie WählerÖkoLinX-ARLLinkeFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung)

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