Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12099 (M 234)
I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 23 – Frankfurt am Main – Heddernheim wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.
II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 23 – Frankfurt am Main – Heddernheim wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
.
zu I.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus hat sich eine geringfügige Verkleinerung des Satzungsgebietes ergeben. Insbesondere ist der Teil der Heddernheimer Landstraße, der sich westlich der Titusstraße erstreckt, entfallen.
Der Geltungsbereich wird nunmehr im Westen durch die Titus- und Domitianstraße begrenzt, verläuft entlang der Heddernheimer Landstraße bis zur Hessestraße im Norden und führt entlang der Dillenburger Straße bis zur Dillgasse. Im Osten verläuft die Grenze entlang der Dillgasse, der Heddernheimer Landstraße und dann östlich der Grundstücksgrenzen von Alt-Heddernheim bis auf die Höhe Wenzelweg. In diesem Bereich wird die Straße In der Römerstadt gekreuzt, danach verläuft die Grenze westlich der Heddernheimer Kirchstraße bis zur Habelstraße und von dort entlang der Habelstraße wieder zur Titusstraße.
Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnentenversammlung ist.
zu II. und III.
Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen.
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt - Heddernheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.
Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.
Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung lässt sich die historische Entwicklung Heddernheims nachvollziehen. Das Ortsbild trägt wesentlich zur Identität Heddernheims bei.
Der Erhaltung der Bebauung des alten Ortskerns von Heddernheim kommt daher große Bedeutung zu. Die zum Teil gut erhaltenen Strukturen insbesondere der barocken Umformung und Weiterentwicklung des Dorfes sind ebenso prägend wie die Reste des eng bebauten alten Dorfkerns. Großen Einfluss und eine hohe Attraktivität hat in Heddernheim auch die gründerzeitliche Bebauung, die recht locker bebaut als dreigeschossige Doppelhäuser mit Gärten die barocken Straßenzüge weiterführt.
Den Bereich der gründerzeitlichen Ortserweiterungen soll die Erhaltungssatzung als Zeitzeugen für das Zusammenwachsen des Dorfes mit der Stadt Frankfurt bewahren.
Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.
Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 448 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 4,5 MB) Anlage 3_Analyse (ca. 5,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 27.08.2009, OA 964 Antrag vom 27.08.2009, OF 490/8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009Sie sind hierMM 121Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 27. August 2009OFOF 490/8Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2009OAOA 964Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121Anregung
- 25. November 2009Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1662Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE., FDP und REP; GRÜNE (= vorgelegte Fassung) gegen Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, LINKE., FDP und REP gegen GRÜNE und Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und FAG gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und Freie Wähler gegen LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und Freie Wähler (= Ablehnung), LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 121 = Annahme, OA 964 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 121 = Annahme, OA 964 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 964) sowie Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung)