Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schon jetzt sind große Teile von Heddernheim durch den Denkmalschutz geschützt. Mit der durch die Erhaltungssatzung zusätzlich ausgewiesenen Fläche, wie es der Magistrat sie plant, ist eine Weiterentwicklung des Stadtteils kaum noch möglich. Gerade private Investoren werden durch den wesentlich erhöhten Genehmigungsaufwand (z.B. bei Nutzungsänderung oder bei der Installation von Sonnenkollektoren) abgeschreckt. Sinnvolle Maßnahmen, wie beispielsweise eine Vollwärmeisolierung, wird damit entweder unmöglich oder unbezahlbar, Daher bittet der Ortsbeirat die Fläche der Erhaltungssatzung auf ein proportional zur Restfläche Heddernheims ausgewogenes Maß zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2009, OF 490/8
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebebten den Geltungsbereich der Satzung auf ein Gebiet zwischen Heddernheimer Kirchstraße, Heddernheimer Landstraße, In der Römerstadt und der Herborner Straße zu begrenzen. Dieses Quartier entspricht dem was umganssprachlich mit "Alt Heddernheim" bezeichnet wird.
Begründung:
Schon jetzt sind große Teile von Heddernheim durch den Denkmalschutz geschützt. Mit der durch die Erhaltungssatzung zusätzlich ausgewiesenen Fläche, wie es der Magistrat sie plant, ist eine Weiterentwicklung des Stadtteils kaum noch möglich. Gerade private Investoren werden durch den wesentlich erhöhten Genehmigungsaufwand (z.B. bei Nutzungsänderung oder bei der Installation von Sonnenkollektoren) abgeschreckt.
Sinnvolle Maßnahmen, wie beispielsweise eine Vollwärmeisolierung, wird damit entweder unmöglich oder unbezahlbar,
Daher bittet der Ortsbeirat die Fläche der Erhaltungssatzung auf ein proportional zur Restfläche Heddernheims ausgewogenes Maß zu reduzieren.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009MM 121Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 27. August 2009OAOA 964Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 121Anregung
- 27. August 2009Sie sind hierOFOF 490/8Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2009Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1662Erhaltungssatzung Nr. 23 - Frankfurt am Main - HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE., FDP und REP; GRÜNE (= vorgelegte Fassung) gegen Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, LINKE., FDP und REP gegen GRÜNE und Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD