Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat kann die Anfrage des Ortsbeirats zum Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee nicht fristgerecht beantworten. Eine abschließende Stellungnahme wird im vierten Quartal 2022 erwartet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, die Anfrage des Ortsbeirats nicht innerhalb der angegebenen Frist beantworten zu können. Nach abgeschlossener Prüfung wird der Magistrat umgehend Stellung nehmen. Eine abschließende Stellungnahme erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2022.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2020OFOF 521/4Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2020OMOM 6876Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeDirektanregung
- 6. April 2021STST 729Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 14. Januar 2022STST 122Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 22. Juli 2022Sie sind hierSTST 1660Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 350Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab