Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur Anfrage bezüglich des Fußgängerüberweges an der Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Stellung genommen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten bisher keine Verkehrszählungen durchgeführt werden, weshalb keine Zahlen zur Verkehrsmenge vorliegen. Der Magistrat wird berichten, sobald die Zählungen abgeschlossen sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Derzeit liegen weiterhin keine Zahlen über die Verkehrsmenge im Bereich des gewünschten Fußgängerüberweges vor. Die beauftragte Verkehrszählung konnte bisher aufgrund der Corona-Pandemie und von dringlicheren Aufgaben nicht durchgeführt werden. Der Magistrat wird hierzu berichten sobald die Verkehrszählungen durchgeführt werden konnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2020OFOF 521/4Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2020OMOM 6876Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeDirektanregung
- 6. April 2021STST 729Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 14. Januar 2022Sie sind hierSTST 122Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 22. Juli 2022STST 1660Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 350Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab