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Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für einen Sicherheitsdienst auf dem Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule während der Schulzeit. Die Kosten für einen solchen Dienst wären erheblich und die Mittel stehen nicht zur Verfügung.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Nach Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen wird weder seitens Magistrat noch seitens der Schulen die Notwendigkeit gesehen, das Areal während der Schulzeit durch einen Wachdienst abzusichern. Ungeachtet dessen hat der Magistrat die Kosten für einen solchen Einsatz eruiert. Eine adäquate Absicherung durch qualifizierte Sicherheitskräfte würde sich alleine für den Zeitraum des Schulbetriebes (07.00 bis 17.30 Uhr) auf monatlich ca. 11.600 Euro brutto belaufen. Ein etwaiger Mehraufwand im Zuge einer Schulhoföffnung zum Stadtteil, wäre hier noch nicht berücksichtigt. Auch aus vergaberechtlichen Gründen müsste bei einer jährlichen Auftragssumme von deutlich über 100.000 Euro eine aufwendige öffentliche Ausschreibung vorbereitet werden. Dem Magistrat stehen für einen dauerhaften Einsatz eines Sicherheitsdienstes an Schulen grundsätzlich keine Mittel in dieser Höhe zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2024OFOF 1164/1Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. März 2024OMOM 5223Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablierenDirektanregung
  3. 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 1657Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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