Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats reagiert und bedauert, dass rücksichtsloses Verhalten in Grünanlagen verbreitet ist. Um die Sicherheit der Fußgänger:innen zu gewährleisten, wird das humorvolle Hinweisschild nicht mehr eingesetzt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert sehr, dass rücksichtsvolles Verhalten innerhalb der Grünanlagen keine Selbstverständlichkeit zu sein scheint. Fußgänger:innen genießen innerhalb der Parkanlagen generell Vorrang vor Radfahrer:innen und anderen Fortbewegungsmitteln.
Das Schild "Mit Rücksicht fährt sich's besser" sollte sich bewusst von den üblichen - Verkehrsschildern ähnelnden - Beschilderungen abheben. Die Absicht des Magistrats, der rücksichtloses Verhalten leider nicht einfach abstellen kann, war es das Hinweisschild als humorvollen "Eyecatcher" zu gestalten. Das Schild sollte so in den Grünanlagen eine höhere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung erzielen und zu umsichtigem Miteinander animieren.
Nichtsdestotrotz kann der Magistrat die vom Ortsbeirat vorgebrachte Perspektive auf die Beschilderung nachvollziehen und wird das Schild künftig nicht mehr einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2024OFOF 1280/1Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2024OMOM 5540Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitDirektanregung
- 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1651Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab