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Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats reagiert und bedauert, dass rücksichtsloses Verhalten in Grünanlagen verbreitet ist. Um die Sicherheit der Fußgänger:innen zu gewährleisten, wird das humorvolle Hinweisschild nicht mehr eingesetzt.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert sehr, dass rücksichtsvolles Verhalten innerhalb der Grünanlagen keine Selbstverständlichkeit zu sein scheint. Fußgänger:innen genießen innerhalb der Parkanlagen generell Vorrang vor Radfahrer:innen und anderen Fortbewegungsmitteln.

Das Schild "Mit Rücksicht fährt sich's besser" sollte sich bewusst von den üblichen - Verkehrsschildern ähnelnden - Beschilderungen abheben. Die Absicht des Magistrats, der rücksichtloses Verhalten leider nicht einfach abstellen kann, war es das Hinweisschild als humorvollen "Eyecatcher" zu gestalten. Das Schild sollte so in den Grünanlagen eine höhere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung erzielen und zu umsichtigem Miteinander animieren.

Nichtsdestotrotz kann der Magistrat die vom Ortsbeirat vorgebrachte Perspektive auf die Beschilderung nachvollziehen und wird das Schild künftig nicht mehr einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2024OFOF 1280/1Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Mai 2024OMOM 5540Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitDirektanregung
  3. 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1651Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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