Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, die verwirrenden Hinweisschilder in Frankfurts Grünanlagen zu entfernen und durch satzungskonforme Schilder zu ersetzen. Dies soll sicherstellen, dass Fußgänger/innen Vorrang genießen und die Pflicht zur Rücksichtnahme klar kommuniziert wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die verwirrenden Hinweisschilder mit der Abbildung einer dicken Schnecke, die von einem Rennradfahrer überfahren wird, nicht mehr in Grünanlagen einzusetzen.
Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die bestehenden Schilder gegen satzungskonforme Schilder tauschen zu lassen, die den Inhalt der Grünanlagensatzung korrekt wiedergeben. So steht in der Grünanlagensatzung, dass "Fußgänger/innen generell Vorrang genießen".
Begründung
Derartige unsinnige Schilder mit einer bedauernswerten unter die Räder gekommenen Schnecke und dem Text "Mit Rücksicht fährt sich's besser!" befinden sich mittlerweile überall in Frankfurts Grünanlagen. Im Ortsbezirk 1 sind diese u. a. im Gleisfeldpark aufgestellt. Es ist kontraproduktiv, dass die Pflicht zur Rücksicht auf diesen Schildern in eine Freiwilligkeit umgedeutet wird. Das ist nicht satzungskonform. Fahrradfahrende sind in der Pflicht, auf zu Fuß Gehende Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverband FUSS e. V. hat bereits auf den Missstand dieser Schilder in einer Presseerklärung hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2024OFOF 1280/1Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2024Sie sind hierOMOM 5540Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1651Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats