Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat möge die verwirrenden Hinweisschilder mit der Abbildung einer dicken Schnecke, die von einem Rennradfahrer überfahren wird, nicht mehr in Grünanlagen einsetzen.
Der Magistrat möge zudem die bestehenden Schilder gegen satzungskonforme Schilder tauschen lassen, die den Inhalt der Grünanlagensatzung korrekt wiedergeben. So steht in der Grünanlagensatzung, dass "Fußgänger/innen generell Vorrang genießen".
Begründung
Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge die verwirrenden Hinweisschilder mit der Abbildung einer dicken Schnecke, die von einem Rennradfahrer überfahren wird, nicht mehr in Grünanlagen einsetzen. Der Magistrat möge zudem die bestehenden Schilder gegen satzungskonforme Schilder tauschen lassen, die den Inhalt der Grünanlagensatzung korrekt wiedergeben. So steht in der Grünanlagensatzung, dass "Fußgänger/innen generell Vorrang genießen". Begründung: Derartige unsinnige Schilder mit einer bedauernswerten unter die Räder gekommenen Schnecke und dem Text "Mit Rücksicht fährt sich's besser!" befinden sich mittlerweile überall in Frankfurts Grünanlagen. Im Ortsbezirk 1 sind diese u.a. im Gleisfeldpark aufgestellt. Es ist kontraproduktiv, dass die Pflicht zur Rücksicht auf diesen Schildern in eine Freiwilligkeit umgedeutet wird. Das ist nicht satzungskonform. Radfahrende sind in der Pflicht, auf Fußgehende Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverband FUSS e.V. hat bereits auf den Missstand dieser Schilder in einer Presseerklärung hingewiesen. Foto: Manuel Denkwitz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2024Sie sind hierOFOF 1280/1Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2024OMOM 5540Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1651Zu Fuß Gehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine FreiwilligkeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Absatz 1.: Einstimmige Annahme Absatz 2.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE