Flughafen Terminal 3
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Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich kritisch zum Bau des Terminals 3 am Frankfurter Flughafen, insbesondere hinsichtlich der verkehrs- und umweltpolitischen Auswirkungen. Es wird auf die Notwendigkeit einer S-Bahn-Anbindung hingewiesen, um den steigenden Passagier- und Beschäftigtenzahlen gerecht zu werden und gleichzeitig den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.
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Neues zu Gateway Garden per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Fragen zu den angesprochenen verkehrs- und umweltpolitischen Auswirkungen des Terminals 3 sind umfassend und abschließend im Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen vom 18.12.2007 geregelt. Auch die Prüfung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen war Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Dementsprechend liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung des gesamten Terminal 3, so auch für die angesprochenen Themen beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als Planfeststellungsbehörde. Der Magistrat als Untere Bauaufsichtsbehörde war bei der Prüfung des Bauantrags für die Hochbauten des Terminals 3 lediglich auf das Bauordnungsrecht (Brandschutz, Statik, und ähnliches) beschränkt. Darüber hinaus besaß er keine Prüfungskompetenz. Die rechtliche Grundlage war auch schon für die erste Baugenehmigung 2014 der Planfeststellungsbeschluss. Mit rund 80.000 Arbeitsplätzen ist der Frankfurter Flughafen einer der größten gewerblichen Areale Deutschlands. Der Bau von Terminal 3 erweitert die Kapazität des Frankfurter Flughafens und ermöglicht eine höhere Zahl von Starts und Landungen. Die Auswirkungen des Ausbaus sind bereits jetzt, auch wenn die im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugbewegungszahlen noch gar nicht erreicht sind, im Stadtgebiet von Frankfurt am Main deutlich spürbar. Durch die steigenden Flugbewegungen können vereinzelte Maßnahmen, die im Moment zum Schutz der Bevölkerung vor unnötigem Lärm angewendet werden, nicht mehr umgesetzt werden. Die Deutsche Flugsicherung ist angehalten, die Kapazitäten vor Ort bestmöglich auszunutzen. Bei mehr Starts und Landungen ist damit z. B. eine zeitliche Sperrung von einzelnen Lande- und Startbahnen, wie es derzeit im Rahmen der Lärmpausen angewendet wird, nicht mehr möglich. Für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies mehr Lärm und dadurch weniger Ruhezeiten. Dass Verkehrslärm und damit auch Fluglärm nicht nur für die kindliche Entwicklung störend ist, sondern auch Herzkreislauferkrankungen und Depressionen begünstigt, ist durch die NORAH-Studie aus dem Jahr 2015 bekannt. Aktuell gibt es weitere Studien, die z. B. die Auswirkung von Lärm in Kombination mit Ultrafeinstaubpartikeln auf die Gefäße des Menschen erforschen. Der Ausgang der Forschungen ist noch offen. Des Weiteren ist noch nicht geklärt, welchen Beitrag im Einzelnen der Luftverkehr in der gegenwärtigen Luftschadstoffdebatte leistet. Aufgrund der momentanen Kenntnislage kann dennoch heute schon festgestellt werden, dass allein ein Anstieg des Lärms keine positive Auswirkung auf den Menschen haben wird. Aus reinen Gesundheits- und Umweltaspekten ist damit der Bau des Terminals 3 als kritisch zu betrachten. Die verkehrlichen Auswirkungen des Terminals 3 sind im Planfeststellungsverfahren des Landes Hessen nicht isoliert allein für das Terminal, sondern im Gesamtzusammenhang mit dem Flughafenausbau betrachtet worden. Im Rahmen der einschlägigen Verkehrsgutachten sind die Auswirkungen auf den landseitigen Verkehr ermittelt und bewertet worden. Hinsichtlich der landseitigen Erschließung des Terminals 3 hatte der Magistrat seinerzeit die sehr autoorientierte Erschließung über den geplanten Ausbau der AS Zeppelinheim kritisch bewertet und die Notwendigkeit einer direkten S-Bahn-Anbindung betont. Der autoorientierte Anschluss ist aus Sicht der Stadt Frankfurt unzureichend. Die Fraport sollte an den Kosten für eine S-Bahn-Erschließung beteiligt werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde jedoch alleine die Anbindung an das interne Personentransportsystem und ansonsten eine busgestützte Anbindung definiert. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH traffiQ hat hierzu ergänzend mitgeteilt, dass mit Baubeginn des Terminals 3 die Realisierung der Anbindung an die S-Bahn immer dringlicher wird. Die "Ausschleifung" der S-Bahn ist bei den Bauplänen zum neuen Terminal berücksichtigt. Um die im Raum stehenden Passagier- und Beschäftigtenzahlen mittel- bis langfristig und nachhaltig bewältigen zu können, ohne gleichzeitig einen sprunghaften Anstieg des motorisierten Individualverkehrs zu erzeugen, reichen weder das geplante Personentransportsystem noch die von traffiQ geplante Linienbusverbindung aus. Deshalb hat traffiQ vorgesehen, zunächst eine ("gestreckte") Linienbusverbindung vom Südbahnhof über Gateway Gardens bis zum Terminal 3 einzurichten. Die Linie soll im 30-Minuten-Takt verkehren und das Terminal 3 ab der Inbetriebnahme des Flugsteigs G anfahren. Die dafür notwendigen finalen Gremienbeschlüsse stehen derzeit jedoch noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2018OFOF 1040/5Flughafen Terminal 3Ortsbeiratsantrag · FDP
- 2. November 2018OMOM 3933Flughafen Terminal 3Direktanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 1643Flughafen Terminal 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab