Machbarkeitsstudie zu BAB 5
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Autobahn GmbH um Informationen zur Machbarkeitsstudie zur A5 gebeten, jedoch bleibt die Antwort unverbindlich. Es wird betont, dass eine ablehnende Haltung gegenüber dem Ausbau der A5 besteht und eine detaillierte Positionierung erst nach Zugang zur Machbarkeitsstudie möglich ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Autobahn GmbH erneut um eine Auskunft zum Zeitziel und zu den Inhalten der Abstimmungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie der Autobahn GmbH hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zur A5 gebeten. Die aktuelle Antwort ist weiterhin unverbindlich. So hat die Autobahn GmbH mitgeteilt: "Die Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind noch nicht abgeschlossen, was auch der sehr großen Verkehrsbedeutung dieses Abschnitts der A5 geschuldet ist. In welcher Form die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie in die Bedarfsplanüberprüfung eingehen, ist aktuell noch nicht festgelegt. Sobald das weitere Vorgehen zu den planerischen Ausarbeitungen entschieden ist, vereinbart die Niederlassung West gerne mit der Stadt Frankfurt am Main einen Gesprächstermin." Damit sind bis auf Weiteres keine neuen Erkenntnisse zu den Inhalten und Schlussforderungen aus der Machbarkeitsstudie zu erwarten. Der Magistrat wird sich weiter nachdrücklich um inhaltliche Auskünfte bemühen. Die ablehnende Haltung gegen den Ausbau der A 5 hat der Magistrat klar artikuliert. Eine dezidierte Positionierung zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie und eine Information der parlamentarischen Gremien sind selbstverständlich erst möglich, wenn die Machbarkeitsstudie zugänglich gemacht worden ist. Im Koalitionsvertrag ist Folgendes festgehalten: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. August 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 388 — Anregung vom 12. September 2023.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- VBezugV 76 — Machbarkeitsstudie zu BAB 5 · Anfrage
- OABezugOA 431 — Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz · Anregung
- OABezugOA 438 — Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz · Anregung