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Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
84 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Stellung genommen zur Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach und betont, dass die Versorgung durch Geldautomaten der Frankfurter Volksbank weiterhin gegeben ist. Zudem wird auf die Filialen in benachbarten Stadtteilen verwiesen, die eine ausreichende Bargeldversorgung sicherstellen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat steht über die Wirtschaftsförderung im regelmäßigen Austausch mit dem Großteil der filialbetreibenden Banken in Frankfurt. Dabei werden Filialschließungen regelmäßig thematisiert.

Im Zuge vorausgegangener Stellungnahmen zum Thema Filialschließungen - insbesondere zur OM 552 des OBR 13 vom 06.07.2021 - wurden bereits die Gründe für die Schließung von Filialen ausführlich beleuchtet. Dies betrifft alle Banken mit Filialnetz in Frankfurt.

Die Bargeldversorgung durch Geldautomaten der Frankfurter Volksbank ist im Stadtteil Nieder-Erlenbach weiterhin gegeben. Im benachbarten Stadtteil Nieder-Eschbach besteht weiterhin eine Filiale der Frankfurter Volksbank sowie der Frankfurter Sparkasse. Damit ist eine ausreichende Bargeldversorgung für den Stadtteil gegeben.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht weiterhin im Austausch mit dem Bankensektor im Interesse der Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung in den Stadtteilen. Der Magistrat bringt hierbei die Belange der betroffenen Personengruppen in den Stadtteilen ein, er hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, weder von Privatbanken noch von Anstalten öffentlichen Rechts. Außerdem ist eine flächendeckende Versorgung mit Bank-Elementardienstleistungen i.S. des § 6, Satz 1 und 4 des Sparkassengesetzes gegeben. Ebenso hinsichtlich des Fraspa-Gesetzes des Landes Hessen von 2007.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2023OFOF 111/13Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Februar 2023OMOM 3539Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 Wochen
    STST 1618Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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