Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich für die Sicherstellung der Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach einzusetzen, insbesondere nach der Schließung von Bankfilialen. Dies ist wichtig, um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere älterer Menschen und Personen mit geringem Einkommen, zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert seinen Einfluss auf die Aufsichtsgremien der Sparkasse Frankfurt und der Volksbank Frankfurt einzusetzen, um eine Bargeldversorgung im Stadtteil Nieder Erlenbach auch nach der Schließung der Bankfilialen sicherzustellen. Hierzu sollten die ortsansässigen Sparkassen und Volksbanken aufgefordert werden, einen Servicepunkt mit Geldautomaten zur Bargeldversorgung einzurichten.
Begründung
Bargeld gehört wie Strom, Wasser und Telekomunikation mit zu den Grundbedürfnissen in unserer Gesellschaft. Gerade ältere Menschen oder solche mit geringem Einkommen verfügen nicht immer über Kreditkarten und wollen auch nicht bei jeder Bargeldabhebung gezwungen sein, für 10€ beim örtlichen Supermarkt einzukaufen. Sparkassen und Volksbanken sollen gerade eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicher stellen und dazu gehört in jedem Fall auch die wohnortnahe Möglichkeit sein Guthaben auch bar abzuheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2023Sie sind hierOFOF 111/13Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2023OMOM 3539Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1618Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme