Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1614
Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Entsprechend der Anregung ist der Magistrat auf Hessen Mobil zugegangen und hat die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Stellungnahme erhalten: "Im Hinblick auf den betreffenden Streckenabschnitt der Bundesautobahn A66 lässt sich aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung von zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen rechtssicher nicht begründen. Für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen (BAB) ist aus Verkehrssicherheitsgründen stets ein sehr strenger Maßstab anzulegen, wobei das Unfallgeschehen explizit zu untersuchen und nachzuweisen ist. Auch die Höhe und der zeitliche Umfang der Beschränkung müssen begründet sein. Für Autobahnen ist dabei der wesentliche Maßstab die Zahl der Unfälle und die daraus abgeleitete Unfallrate, in die das Verkehrsaufkommen eingeht. Diese Betrachtungsmethodik berücksichtigt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die einschlägige Rechtsprechung. Danach sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur gerechtfertigt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 2 StVO), wenn ohne Beschränkung eine deutlich erhöhte Unfallhäufigkeit, respektive erhöhte Unfallrate, die auf den Streckencharakter und/oder die dort herrschenden Verkehrsverhältnisse zurückzuführen ist, vorliegt. Im Bereich der BAB A66 zwischen AS Kelkheim und Eschborner Dreieck (FR Frankfurt) ist die Geschwindigkeit in folgenden Streckenabschnitten beschränkt: StVO 274-62 von Betr.-Km 6,670 bis 4,727 zwischen AS Kelkheim und AS Frankfurt-Höchst (Verflechtungsbereich) StVO 274-60 von Betr.-Km 4,727 bis 3,200 zwischen AS Frankfurt-Höchst und Eschborner Dreieck (Verflechtungsbereich) Auf Grundlage der jährlichen Unfalluntersuchung der hessischen BAB lässt sich für den von Ihnen genannten Bereich der BAB A66 zwischen AS Zeilsheim und AS Kelkheim feststellen, dass keine Unfallhäufungsstellen aus den für den Zeitraum 2012 bis 2014 ermittelten Unfallraten resultieren. Daher ist der o.g. Bereich vergleichsweise als unfallunauffällig einzustufen. Auch lassen sich aus den örtlichen Verhältnissen, wie etwa die Streckenführung, der Ausbauzustand der Strecke oder die dort vorherrschenden witterungsbedingten Einflüsse keine Umstände begründen, die die Anordnung von zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen rechtfertigen würde". Soweit die Stellungnahme von Hessen-Mobil, welche der Magistrat zur Kenntnis nehmen muss. Gleichwohl wird sich der Magistrat jedoch weiter im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf den Frankfurt am Main tangierenden Bundesautobahnen einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2014STST 1587Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 24. Januar 2015OFOF 1244/6Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015OMOM 3863Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Direktanregung
- 13. April 2015STST 573Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 23. November 2015Sie sind hierSTST 1614Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 29. Dezember 2015OFOF 1553/6Unfallzahlen auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016VV 1555Unfallzahlen auf der BAB 66Anfrage
- 22. April 2016STST 667Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1505Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab