Unfallzahlen auf der BAB 66
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Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1555 entstanden aus Vorlage: OF 1553/6 vom 29.12.2015
Betreff: Unfallzahlen auf der BAB 66 Vorgang: OM 3863/15 OBR 6; ST 1614/15 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. wie sich die Zahl der Unfälle auf der BAB 66 auf dem Abschnitt im Ortsbezirk 6 im Zeitraum von 2011 bis 2016 entwickelt hat; 2. wie die absolute Anzahl an Unfällen je Kalenderjahr ausfällt; 3. a b welcher Anzahl von Unfällen ein Streckenabschnitt als "auffällig" gilt.
Begründung: Im Jahr 2015 kam es in regelmäßigen Abständen zu Unfällen auf der BAB 66. Daher möchte der Ortsbeirat wissen, wie hoch die Anzahl der Unfälle auf dem Streckenabschnitt im Ortsbezirk 6 in den letzten Jahren inklusive 2015 war. In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1614, wird seitens Hessen Mobil vorgetragen, dass der Streckenabschnitt unauffällig sei. Dies deckt sich allerdings nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung sowie der Berichterstattung in der Presse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2014STST 1587Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 24. Januar 2015OFOF 1244/6Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015OMOM 3863Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Direktanregung
- 13. April 2015STST 573Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 23. November 2015STST 1614Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 29. Dezember 2015OFOF 1553/6Unfallzahlen auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016Sie sind hierVV 1555Unfallzahlen auf der BAB 66Anfrage
- 22. April 2016STST 667Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1505Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen