Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66
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Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 24.01.2015
Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnunterführung der Königsteiner Eisenbahn und die Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2014STST 1587Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 24. Januar 2015OFOF 1244/6Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015Sie sind hierOMOM 3863Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Direktanregung
- 13. April 2015STST 573Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 23. November 2015STST 1614Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66Stellungnahme
- 29. Dezember 2015OFOF 1553/6Unfallzahlen auf der BAB 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016VV 1555Unfallzahlen auf der BAB 66Anfrage
- 22. April 2016STST 667Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1505Unfallzahlen auf der BAB 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats