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Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 160

Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg Wie in der Stellungnahme vom 17.08.2012 (ST 1334) angekündigt, wurde zwischenzeitlich eine Verkehrszählung durchgeführt. Im Ergebnis ist auf Grund der gemessenen zu hohen Fahrzeugzahlen die Einrichtung des Fußgängerüberweges nicht zulässig. Um gleichwohl im Sinne der Anregung tätig zu werden, wird die an dieser Stelle erforderliche Lichtsignalanlage in die Vormerkliste für neu zu erstellende Lichtsignalanlagen aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2012OFOF 159/7Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Juni 2012OMOM 1320Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegDirektanregung
  3. 17. August 2012STST 1334Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegStellungnahme
  4. 28. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 160Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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