Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg
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Hausener Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1334
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg Vorläufige Stellungnahme: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges bestimmte Verkehrsmengen erforderlich, die es zunächst durch eine Erhebung der Fahrzeuge wie auch der Fußgänger zu ermitteln gilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2012OFOF 159/7Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2012OMOM 1320Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierSTST 1334Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegStellungnahme
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 160Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab