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Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1608

Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Zunächst einige Informationen zum Ausbau des Nidda Ufers: Die Stadt Frankfurt unterhält an der Nidda etwa 26.600 Meter ausgebaute Uferwege. Diese sind in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Vor gut zehn Jahren wurde mit der systematischen Sanierung begonnen, bzw. mit dem Neubau der stark frequentierten Uferwege. Da die Nidda im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist für den Wegebau eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Diese liegt seit dem Jahr 2007 vor. Hiernach soll auf der einen Seite der Nidda ein gut ausgebauter, nach Möglichkeit asphaltierter Uferweg sein und auf der anderen Seite ein Kies- oder ein einfacher Wiesenweg angelegt werden. Für jedes einzelne Sanierungsprojekt ist von der Naturschutzbehörde eine gesonderte natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen, in der nach Hinzuziehung eines Gutachters vor allem die am Weg stehenden Bäume berücksichtigt werden. Danach richtet sich die Art des Wegebaus: Wo Bäume nicht beschädigt werden, wird auf die Schotter- und Asphaltschicht eine Deckschicht aus hellem Asphalt aufgetragen. Der Aufbau hat dann eine Stärke von 50 cm und kann von schweren Unterhaltungsfahrzeugen befahren werden. Wo ein solcher Aufbau wegen der Bäume nicht möglich ist, wird über wasserdurchlässigen Tragschichten Sabalith eingebaut. Hierbei handelt es sich um eine wassergebundene Wegedecke, deren Körner so gebrochen sind, dass sie sich gut ineinander verzahnen und dem Weg eine gegenüber herkömmlichen Kiesmaterial deutlich bessere Haltbarkeit und Befahrbarkeit geben. Die Wege werden, ebenfalls in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde, mit einer Regelbreite von 3 Metern gebaut. Von dieser muss allerdings abgewichen werden, wenn etwa die Grundstücksverhältnisse eine solche Breite nicht zulassen. Die Breite hat sich bewährt. Bei entsprechender Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden kommt es auf den neu gebauten Uferwegen zu vergleichsweise wenigen Konflikten. Zu a) Aufgrund der Tatsache, dass eine Nidda Uferseite asphaltiert ist und die andere Uferseite aus eine wassergebundene Wegedecke besteht, wäre es naheliegend zu glauben, dass Radfahrende sich ausschließlich auf der asphaltierten Seite und sich zu Fuß Gehende auf der wassergebundenen Seite aufhalten. Allerdings ist feststellbar, dass vor allem in den Wintermonaten die wassergebundene Seite sehr schlammig wird, daher bevorzugen auch die zu Fuß Gehenden oft die asphaltierte Nidda Seite. Darüber hinaus sind viele sogenannte Nahmobilitätsverbindungen nicht beidseitig darstellbar und erreichbar. Daher ist einer völligen Trennung des Fuß- und Radverkehrs hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nahmobilitätsziele nicht möglich und würde auch von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden. Zu b) Aus zwei Gründen kann das Maß von 3 Metern nicht überschritten werden: Zum einen grenzen an lange Abschnitte private Grundstücke an, die bei einer Wegeverbreiterung in Anspruch genommen werden müssten. Zum anderen müsste stellenweise in die Gehölze eingegriffen werden. Dem kann die Naturschutzbehörde nicht zustimmen. Mit dem Kompromiss einer Wegebreite von 3 Metern wird sowohl dem Wunsch der Bürger und Bürgerinnen nach einer möglichst natürlichen Landschaft an der Nidda Rechnung getragen und auch dem Wunsch, sich in der schönen Landschaft möglichst bequem und ohne Störung zu bewegen. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.radfahren-ffm.de/525-0-Bessere-Wege-und-ne ue-Schilder-in-Heddernheim.html https://www.radfahren-ffm.de/458-0-Niddauferweg-bei-Be rkersheim-saniert.html https://www.radfahren-ffm.de/415-0-Pfuetzenfreies-Nidd aradeln.html https://www.radfahren-ffm.de/316-0-Gruenes-Licht-an-de r-Gruenen-Weide.html https://www.radfahren-ffm.de/296-0-Niddauferweg-Sanier ung.html https://www.radfahren-ffm.de/286-0-Freie-Fahrt-an-der- Nidda.html https://www.radfahren-ffm.de/253-0-Sanierung-der-Nidda -Uferwege.html https://www.radfahren-ffm.de/279-0-Nidda-renaturiert-U ferweg-erneuert.html

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2019OFOF 985/6Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der NiddaOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 7. Mai 2019OMOM 4526Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der NiddaDirektanregung
  3. 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1608Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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