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Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4526 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 20.04.2019

Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden:

a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda;

b) Verbreiter ung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können.

Begründung: Die Uferwege entlang der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Nutzern von Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2019OFOF 985/6Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der NiddaOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 7. Mai 2019Sie sind hier
    OMOM 4526Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda
    Direktanregung
  3. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1608Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der NiddaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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