Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1599
Betreff: Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Auf den städtischen Sportanlagen sollen in den kommenden Jahren dort, wo es unter Beachtung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange möglich ist, Tennenspielfelder in moderne Kunstrasenspielfelder umgewandelt werden. Aktuell ist vorgesehen, den Tennenplatz der Sportanlage Harheim im Jahr 2018 in einen Kunstrasenplatz umzubauen. Vorbereitende Planungen haben bereits begonnen. Im Rahmen der Planungen wird auch überprüft, ob sich die sportlichen Kapazitäten durch weitere Minifelder noch erweitern lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2016OFOF 31/14Umwandlung eines Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2016OAOA 71Umwandlung eines Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzAnregung
- 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1599Umwandlung eines Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab