Zeitfenster für Markierungsarbeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Durchführung von Markierungsarbeiten im Zeitraum von April bis Oktober und stellt fest, dass in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 65 Markierungsarbeiten durchgeführt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Arbeiten aufgrund gebundener Kapazitäten noch ausstehen, diese jedoch nachgeholt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell ist der Magistrat bei Markierungen abhängig von der Witterung, weshalb die meisten solcher Arbeiten in jedem Jahr in einem Zeitfenster von Anfang April bis Ende Oktober ausgeführt werden.
Der Magistrat kann nicht bestätigen, dass im Bereich des Ortsbeirats 6 in den Jahren 2022 und 2023 keine Markierungsarbeiten ausgeführt worden seien. Allein in diesem Zeitraum wurden 65 kleinere und größere Markierungsarbeiten durchgeführt. Das Gesamtvolumen in dieser Zeit belief sich auf 187.000 Euro netto.
Gleichwohl ist es richtig, dass manche Markierungsarbeiten durch gebundene Kapazitäten noch nicht ausgeführt wurden. Der Magistrat hat bereits damit begonnen, solche Arbeiten nachzuholen und wird dies auch in den kommenden Monaten weiterhin machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2024OFOF 1007/6Zeitfenster für MarkierungsarbeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2024OMOM 5363Zeitfenster für MarkierungsarbeitenDirektanregung
- 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1590Zeitfenster für MarkierungsarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab