Zeitfenster für Markierungsarbeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein jährliches Zeitfenster für Markierungsarbeiten im Ortsbezirk 6 vorzusehen. Dies ist notwendig, da in den Jahren 2022 und 2023 keine Markierungen durchgeführt wurden, was zu einer unzumutbaren Wartezeit führt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für Markierungsarbeiten in jedem Jahr ein Zeitfenster vorzusehen, in dem beschlossene und befürwortete Straßenmarkierungen im Gebiet des Ortsbezirks 6 auch angebracht werden.
Begründung
Im Jahr 2022 und 2023 fanden keine Markierungsarbeiten statt, weil angeblich alle Kapazitäten im Innenstadtbereich gebunden waren. Wichtige Markierungen, die u. a. auch Rad- und Schulwege betreffen (aus der Schulwegsicherung), wurden nicht angebracht. Mehr als ein Jahr auf die Umsetzung zu warten, ist nicht verhältnismäßig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2024OFOF 1007/6Zeitfenster für MarkierungsarbeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2024Sie sind hierOMOM 5363Zeitfenster für MarkierungsarbeitenDirektanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1590Zeitfenster für MarkierungsarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats