Zeitfenster für Markierungsarbeiten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass der Magistrat jährlich ein Zeitfenster für Markierungsarbeiten in seinem Gebiet einrichtet. Dies ist notwendig, da in den Jahren 2022 und 2023 keine Markierungen durchgeführt wurden, was zu einer unzumutbaren Wartezeit führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen,
der Magistrat wird gebeten, für Markierungsarbeiten in jedem Jahr ein Zeitfenster vorzusehen, im dem beschlossene und befürwortete Straßenmarkierungen im Gebiet des Ortsbeirates 6 auch angebracht werden.
Begründung
Im Jahr 2022 und 2023 fanden keine Markierungsarbeiten statt, weil angeblich alle Kapazitäten im Innenstadtbereich gebunden waren. Wichtige Markierungen, die u.a. auch (Rad-) Schulwege betreffen (aus der Schulwegsicherung), wurden nicht angebracht. Mehr als ein Jahr auf die Umsetzung zu warten ist nicht verhältnismäßig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2024Sie sind hierOFOF 1007/6Zeitfenster für MarkierungsarbeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2024OMOM 5363Zeitfenster für MarkierungsarbeitenDirektanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1590Zeitfenster für MarkierungsarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)