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Tempo 30 im Ortsbezirk

Vorlagentyp: STMagistrat
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1575

Betreff: Tempo 30 im Ortsbezirk In den vergangenen Jahren wurden im Ortsbeirat 4 bereits eine Reihe von Grundnetzstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet. Diese haben zu einem Gewinn für Mensch, Sicherheit und Umwelt geführt. Folgende Straßen gehören dazu: Dortelweiler Straße, Comeniusstraße, Rohrbachstraße, Hartmann-Ibach-Straße, Saalburgstraße, Sandweg, Alfred-Brehm-Platz, Thüringer Straße, südliche Wittelsbacher Allee im Bereich der IGS Herder, südliche Wittelsbacher Allee zwischen Wingertstraße und Waldschmidtstraße (stadteinwärts) sowie Wittelsbacher Allee zwischen Wingertstraße und Habsburger Allee (stadtauswärts), Hanauer Landstraße in Höhe Uhlandschule, Habsburger Allee in Höhe der Helmholtzschule, Ostparkstraße, Im Prüfling. Wie in der Radroutenplanung Zoo - Konstabler Wache bereits vorgesehen, wird in der Pfingstweidstraße ebenfalls die Tempo-30 Regelung eingeführt. Auch im Rahmen der Schließung der Grusonstraße für den Durchgangsverkehr ist die Tempo 30-Regelung vorgesehen. Im Sinn einer einheitlichen Regelung ist es sinnvoll, die südliche Wittelsbacher zwischen Thüringer Straße und Habsburger Allee mit Tempo-30 auszuweisen. Dieses ist auch in der nördlichen Wittelsbacher Allee im Abschnitt zwischen Saalburgallee und Ernst May Platz möglich. Neben den vom Ortsbeirat genannten Straßen sind die übrigen Grundnetzstraßen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der fehlenden baulichen Eignung (zu breit, zu geradlinig) der (teilweisen) Nutzung durch öffentliche Verkehrsmitteln nicht für eine Ausweisung von Tempo 30 vorgesehen. Eine bloße Beschilderung von 30 km/h würde nicht zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau führen und hätte somit nicht die gewünschte Wirkung. Zu diesen Straßen gehören die westliche Hanauer Landstraße, Ostbahnhofstraße, Danziger Platz, Henschelstraße, östliche Habsburger Allee, ausgenommen der Bereich vor der Helmholzschule), Wittelsbacher Allee zwischen Habsburger Allee und Saalburgallee, Saalburgallee, Friedberger Landstraße, Neebstraße, Im Prüfling zwischen Neebstraße und Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße, Ferdinand-Happ-Straße und Honsellstraße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2009OFOF 463/4Tempo 30 im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2009OMOM 3054Tempo 30 im OrtsbezirkDirektanregung
  3. 5. Mai 2009STST 633Tempo 30 im OrtsbezirkStellungnahme
  4. 9. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 Wochen
    STST 1575Tempo 30 im Ortsbezirk
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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