Tempo 30 im Ortsbezirk
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat stellt schon seit längerem Überlegungen an, wie der Verkehr auf Straßen, die keinen überörtlichen Bezug haben, entschleunigt werden kann (vgl. beispielhaft OF 284 2002 sowie OM 1549 2007). An der Saalburgstraße hat sich hieraus inzwischen Konkretes ergeben. In jüngster Zeit nun hat das Planungsbüro AS&P in der Studie ‚Frankfurt für Alle. Handlungsperspektiven für die internationale Bürgerstadt Frankfurt am Main’ vorgeschlagen, weitere Grundnetzstraßen mit Tempo 30 auszuweisen: ‚Es sollte daher im Einzelnen geprüft werden, welche Straßen für eine leistungsfähige Abwicklung des MIV tatsächlich erforderlich sind… Auf allen übrigen Straßen des Stadtgebietes sollte möglichst Tempo 30 gelten’ (S.181). Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen und bittet den Magistrat, in dieser Perspektive zu handeln.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2009, OF 463/4
Betreff:
Tempo 30 im Ortsbezirk
Der Magistrat möge prüfen und darüber berichten, welche weiteren Grundnetzstraßen im Ortsbezirk mit Tempo 30 ausgewiesen werden können.
Eine solche Prüfung soll alle Grundnetzstraßen umfassen, mit Ausnahme der überregionalen Verbindung Sonnemannstraße, mittlere Hanauer Landstraße sowie der Bundesstraßenverbindung westliche Habsburgerallee, mittlere Wittelsbacherallee, östliche Saalburgallee, Ratsweg.
Begründung:
Der Ortsbeirat stellt schon seit längerem Überlegungen an, wie der Verkehr auf Straßen, die keinen überörtlichen Bezug haben, entschleunigt werden kann (vgl. beispielhaft OF 284 2002 sowie OM 1549 2007). An der Saalburgstraße hat sich hieraus inzwischen Konkretes ergeben.
In jüngster Zeit nun hat das Planungsbüro AS&P in der Studie 'Frankfurt für Alle. Handlungsperspektiven für die internationale Bürgerstadt Frankfurt am Main’ vorgeschlagen, weitere Grundnetzstraßen mit Tempo 30 auszuweisen: 'Es sollte daher im Einzelnen geprüft werden, welche Straßen für eine leistungsfähige Abwicklung des MIV tatsächlich erforderlich sind… Auf allen übrigen Straßen des Stadtgebietes sollte möglichst Tempo 30 gelten’ (S.181).
Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen und bittet den Magistrat, in dieser Perspektive zu handeln.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2009Sie sind hierOFOF 463/4Tempo 30 im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2009OMOM 3054Tempo 30 im OrtsbezirkDirektanregung
- 5. Mai 2009STST 633Tempo 30 im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1575Tempo 30 im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)