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Tempo 30 im Ortsbezirk

Vorlagentyp: OM
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054 entstanden aus Vorlage: OF 463/4 vom 24.02.2009

Betreff: Tempo 30 im Ortsbezirk Vorgang: OA 926/02 OBR 4; OM 1549/07 OBR 4 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche weiteren Grundnetzstraßen im Ortsbezirk mit Tempo 30 ausgewiesen werden können. Eine solche Prüfung soll alle Grundnetzstraßen umfassen, mit Ausnahme der überregionalen Verbindung Sonnemannstraße, mittlere Hanauer Landstraße sowie der Bundesstraßenverbindung westliche Habsburgerallee, mittlere Wittelsbacherallee, östliche Saalburgallee, Ratsweg.

Begründung: Der Ortsbeirat stellt schon seit längerem Überlegungen an, wie der Verkehr auf Straßen, die keinen überörtlichen Bezug haben, entschleunigt werden kann (vgl. beispielhaft OA 926/02 sowie OM 1549/07). An der Saalburgstraße hat sich hieraus inzwischen Konkretes ergeben. In jüngster Zeit nun hat das Planungsbüro AS&P in der Studie "Frankfurt für alle - Handlungsperspektiven für die internationale Bürgerstadt Frankfurt am Main" vorgeschlagen, weitere Grundnetzstraßen mit Tempo 30 auszuweisen: "Es sollte daher im Einzelnen geprüft werden, welche Straßen für eine leistungsfähige Abwicklung des MIV tatsächlich erforderlich sind... Auf allen übrigen Straßen des Stadtgebietes sollte möglichst Tempo 30 gelten" (S.181). Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen und bittet den Magistrat, in dieser Perspektive zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2009OFOF 463/4Tempo 30 im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2009Sie sind hier
    OMOM 3054Tempo 30 im Ortsbezirk
    Direktanregung
  3. 5. Mai 2009STST 633Tempo 30 im OrtsbezirkStellungnahme
  4. 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1575Tempo 30 im OrtsbezirkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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