Parksituation in der Niederurseler Landstraße - Höhe Nordwestmarkt verbessern
Stellungnahme des Magistrats
Das Fehlverhalten und die Bequemlichkeit einiger Kund:innen des "Nordwestmarkt 2" in der Niederurseler Landstraße 143 führen häufig zu den geschilderten Behinderungen auf dem Geh- beziehungsweise Radweg. Auf der Seite des Marktes gibt es bereits Geländer zur Absicherung. Auf der gegenüberliegenden Seite wurden Bordsteinaufsätze zur Unterbindung des Überfahrens beziehungsweise gegen das Parken aufgebracht. Allerdings befinden sich dort auch Grundstückszufahrten, die nicht abgesichert werden können. Weitere bauliche Maßnahmen wie Poller, Geländer oder Bordsteinaufsätze sind weder möglich noch vorgesehen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Niederurseler Landstraße bereits in engmaschigen Abständen. Alle festgestellten Verkehrsverstöße werden zur Anzeige gebracht. Grundsätzlich sind repressive Maßnahmen vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützten. Sofern der Parkraum ausgelastet ist, werden Sanktionen aufgrund der Parkverstöße von vielen billigend in Kauf genommen. Ferner sind repressive Maßnahmen dann zielführend, wenn die Verkehrsteilnehmer:innen aufgrund ausgestellter Verwarnungen reagieren und aus den Fehlern lernen. Sofern jedoch eine ständig wechselnde Personengruppe vorliegt (kurzzeitig abgestellte Fahrzeuge aufgrund von Supermarktbesuch), können auch intensivierte Kontrollen wenig Wirkung erzielen. Das ordnungswidrige Parken in diesem Bereich lässt sich deshalb auch durch Überwachungskräfte nicht gänzlich unterbinden.