a.) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b.) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2007, ST 1563
Betreff:
a.) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b.) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
Die im Bericht B 217 angesprochenen Unterlagen entsprechen den im Rahmen der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegten Planunterlagen zum beabsichtigten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main.
Der Magistrat hat in seiner Behördenstellungnahme vom 02.04.2007 hierzu Stellung genommen. Die Stellungnahme war als Anlage 2 Bestandteil des B 205 vom 27.04.2007.
Weiter wurde ergänzend zur Stellungnahme der Stadt Frankfurt zur geplanten Flughafenerweiterung am 05.10.2007 entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (§ 2481 vom 06.09.2007) die Einwendungsschrift (Anlage zur NR 434 vom 27.4.2007) an die zuständige Behörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr) weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2007BB 217a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebietb) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 21. Mai 2007OFOF 489/6Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Mai 2007OAOA 399Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machen Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 217Anregung
- 12. Oktober 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1563a.) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b.) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab