Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machen Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 217
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Anregung vom 22.05.2007, OA 399 entstanden aus Vorlage: OF 489/6 vom 21.05.2007
Betreff: Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machen Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 217 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 217 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 6 darüber in Kenntnis zu setzen, welche Stellungnahme er zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen abgeben wird. Begründung: In seinem Bericht B 217 lässt der Magistrat die ausführlichen Fragen der verschiedenen Fragesteller unbeantwortet; er verweist lediglich darauf, dass der Magistrat zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen Stellung nehmen wird. Die gestellten Fragen können also frühestens als beantwortet gelten, wenn diese Stellungnahme den politischen Gremien bekannt gemacht wurde. Deswegen ist der Bericht B 217 nur als Zwischenbericht zu werten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 217
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2007BB 217a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebietb) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 21. Mai 2007OFOF 489/6Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Mai 2007Sie sind hierOAOA 399Stellungnahme des Magistrats zu den Planunterlagen bekannt machen Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 217Anregung
- 12. Oktober 2007Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1563a.) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b.) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG (= Zurückweisung) zu 2. a) und b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 217 = Kenntnis, OA 399 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. vereinfachtes Verfahren) NPD (B 217 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 399 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (B 217 = Zurückweisung, OA 399 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG sowie ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren)