Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der…
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Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verlängerung des Zauns an der U-Bahn-Strecke in Nieder-Eschbach. Es wird festgestellt, dass bei den genannten Streckenabschnitten keine Einfriedungen erforderlich sind, da es sich um unabhängige Bahnkörper handelt. Die Entscheidung über mögliche Ausnahmen liegt bei der Technischen Aufsichtsbehörde.
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Georg-Büchner-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg16.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Georg-Büchner-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei den genannten Streckenabschnitten handelt es sich um unabhängige Bahnkörper. Bei dieser Bauart sind nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), § 16 Bahnkörper, Einfriedungen der Strecke nicht vorzusehen. Gleisanlagen unabhängiger Bahnkörper sind eindeutig als solche wahr zu nehmen und zu erkennen. Gleiches gilt für Bahnanlagen nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO).
Gem. BOStrab § 16 Bahnkörper ist ausschließlich bei Fahren ohne Fahrzeugführer eine Einfriedung von Streckenabschnitten einzurichten.
Die Entscheidung, ob hiervon eine Ausnahme auf Grund von besonderen Betriebsbedingungen vorliegt und eine Einfriedung erforderlich sein soll, trifft die Technische Aufsichtsbehörde (TAB). Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird sich mit der TAB diesbezüglich abstimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022OFOF 108/15Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2022OMOM 1610Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)Direktanregung
- 4. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1524Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab