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Aktuelles Klimagutachten nachreichen

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1524

Betreff: Aktuelles Klimagutachten nachreichen Im Zusammenhang mit der Arrondierung des neuen Ernst-May-Viertels wurden umfassende klimatologische Untersuchungen in unterschiedlichen räumlichen Skalenbereichen durchgeführt. Für die Zeitskala wurde statt des angeregten einjährigen Untersuchungszeitraums eine Fokussierung auf einen charakteristischen wolkenlosen Sommertag vorgenommen. Dieser Umstand ist methodisch begründet, da die stärksten Belüftungsdefizite und Überwärmungssituationen bei stabilen, windschwachen, sommerlichen Strahlungswetterlagen auftreten ("worst case"-Betrachtung). Die angeregte mesoklimatische Betrachtung der stadtklimatischen Auswirkungen einer Bebauung des Ernst-May-Viertels über die Quartiersgrenzen hinaus ist im aktuellen Klimaplanatlas Frankfurt am Main 2016 enthalten. Hierbei wurden auch die geplanten Neubaugebiete zwischen dem Hauptfriedhof und dem Huthpark berücksichtigt. Planungsgrundlage für das Innovationsquartier war der Entwurf des Büros Pesch & Partner, der aus dem 2012 durchgeführten kooperativen Verfahren als Sieger hervorging. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass baubedingte Auswirkungen im Wesentlichen auf das geplante Ernst-May-Viertel beschränkt blieben mit geringen, aber tolerablen, Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungsbereiche. Das weitere Stadtgebiet einschließlich der Innenstadt würde nicht tangiert. Zusätzlich wurden im aktuellen Klimaplanatlas die mikroklimatischen Verhältnisse im Innovationsquartier numerisch simuliert, wobei für die Ist- und Planzustände jeweils die Parameter bodennahes Windfeld und physiologisch äquivalente Temperatur (PET) dargestellt wurden. Dabei handelt es sich um wichtige Kenngrößen zur Beschreibung der bioklimatischen Belastungssituation. Insgesamt liefern die Untersuchungen zum Klimaplanatlas einen umfassenden Überblick auf die stadtklimatischen Folgen des Ernst-May-Viertels, inklusive des Innovationsquartiers. Das dem aktuellen Klimaplanatlas zugrunde liegende Untersuchungsgerüst diente wiederum im Rahmen des 2017 für das Innovationsquartier durchgeführten Ideenwettbewerbs dazu, die von den sechs teilnehmenden Planungsbüros entworfenen Konzepte durch das Institut für Klima- und Energiekonzepte (INKEK) mittels numerischer Simulationen auf ihre mikroklimatischen Auswirkungen hin zu überprüfen. Auch hierbei lag der Fokus sowohl auf den zu erwartenden quartiersinternen Verhältnissen als auch auf der Ermittlung der stadtklimatischen Folgen in den umliegenden Bestandsquartieren. Die Auswirkungen der im restlichen Ernst-May-Viertel geplanten Neubaugebiete wurden dabei ebenso berücksichtigt wie auch eine mögliche Abdeckung der Bundesautobahn A 661. Ferner wurden durch ergänzende Vor-Ort-Messungen am 27.05.2017 die Eingangsparameter für die numerischen Simulationen erfolgreich validiert. Beim Verweis auf das "Klimagutachten von 2012" bleibt uns der Bezug zu einer konkreten Untersuchung leider unklar. Möglicherweise sind die vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark" der Universität Kassel aus dem Jahr 2012 gemeint. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass es sich dabei um qualitative Abschätzungen und kein Klimagutachten im engeren Sinne handelt. In der Gesamtbetrachtung liefern die bestehenden Klimagutachten zum jetzigen Planungsstand ausreichend Informationen. Solange keine strukturellen Änderungen am derzeitigen Planungskonzept für das gesamte Ernst-May-Viertel erfolgen, wird kein Bedarf für ein weiteres Klimagutachten gesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2018OFOF 451/3Aktuelles Klimagutachten nachreichenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 19. April 2018OMOM 3056Aktuelles Klimagutachten nachreichenDirektanregung
  3. 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1524Aktuelles Klimagutachten nachreichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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