Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Abbruch eines Bürogebäudes und den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern sowie einer Tiefgarage genehmigt. Die Fällung von 21 Bäumen wurde unter der Bedingung genehmigt, dass diese nachgepflanzt werden. Das Bauvorhaben ist im Einklang mit dem Bebauungsplan und berücksichtigt wichtige Bäume.
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Haeberlinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haeberlinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Auf der Liegenschaft wurde der Abbruch eines Bürogebäudes genehmigt. Außerdem ist die Errichtung von fünf Mehrfamilienhäusern und einer gemeinsamen Tiefgarage mit insgesamt 34 Stellplätzen geplant und beantragt. Das Bauvorhaben der Innenentwicklung in sehr gut erschlossener Lage befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans NW 62 b Nr. 1 -Höhenblick-, sodass für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser grundsätzlich Baurecht besteht. Zu Ziffer 1.: Für die Bebauung der Haeberlinstraße 40 sowie der Heylstraße 4 wurden beim Magistrat zwei Baumfällanträge eingereicht. Im Zusammenhang mit dem rechtlich zulässigen Abrissvorhaben wurden fünf Bäume zur Fällung genehmigt, deren Beseitigung im Zuge des Gebäudeabrisses zwingend erforderlich ist. Zusätzlich müssen 16 Bäume gefällt werden, um das Neubauvorhaben realisieren zu können. Auch dafür wurde die Fällgenehmigung mit der Bedingung erteilt, dass die Baumfällgenehmigung erst dann Gültigkeit hat, wenn die auf dem Baugrundstück geplante Baumaßnahme baurechtlich genehmigt ist. Die Fällgenehmigungen beinhalten die Auflage, dass insgesamt 21 Laubbäume erster Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm nachgepflanzt werden müssen. Zu Ziffer 2.: Eine Alternative zu den Baumfällungen wäre nur bei einer deutlichen Reduzierung der geplanten über- und unterbauten Flächen denkbar. Das geplante Bauvorhaben ist nach dem geltenden Bebauungsplan zulässig. Zu Ziffer 3. und 4.: Eine Bebauung im vorgesehenen Umfang ist um die Bäume herum nicht möglich. Der Magistrat konnte aber erreichen, dass die straßenprägenden und ökologisch wertvollen Bäume, eine große Platane und ein Walnussbaum, in der Planung des Bauvorhabens explizit berücksichtigt werden und erhalten bleiben. Zur Erhaltung der Platane wurde die Planung so geändert, dass die Tiefgaragenwand um 130 cm verschoben wird, um den Abstand zum Baum zu erhöhen. Dennoch sind Wurzelrückschnitte erforderlich, aber so durchführbar, dass die Standsicherheit des Baumes gewahrt bleibt. Insgesamt werden die Freiflächen zwischen den Häusern und auch die Tiefgarage intensiv begrünt. Die vorgesehenen Wege sollen aus versickerungsfähigem Material hergestellt werden. Zu Ziffer 5.: Die Geschosshöhe beträgt 3 m. Das geplante Bauvorhaben wird innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans eine Gesamthöhe von ca. 13 - 14 m aufweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021OFOF 50/9Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Juni 2021VV 52Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?Anfrage
- 30. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1491Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab