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Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg. Aufgrund der schmalen Fahrbahn und fehlenden Gehwege wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festgelegt. In anderen Bereichen des Stadtweges ist eine Tempo-30-Zone vorhanden, die Fußgänger_innen sind dort durch Gehwege geschützt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Riedhalsstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich zwischen der Niddabrücke und der Riedhalsstraße ist kein Gehweg vorhanden. Die Fahrbahn ist hier mit einer Breite von durchschnittlich vier Metern sehr schmal und für Begegnungsverkehr schwierig. Die Fußgänger_innen werden nur auf einem Seitenstreifen mittels Pollern vom Verkehr getrennt. Aus diesen Gründen wurde hier die zulässige Höchstgeschwidigkeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer_innen auf 10 km/h beschränkt.

Ansonsten kann der Anregung nicht entsprochen werden: Der Bereich des Harheimer Stadtweges zwischen Riedhalsstraße und Maßbornstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone, Fußgänger_innen laufen hier auf Gehwegen. Die Fahrbahn ist durchschnittlich über sechs Meter breit, es befinden sich zwei Bushaltestellen kurz hinter der Einmündung Riedhalsstraße. Der Bereich am neuen Steg über den Eschbach wird durch ein Haltverbot freigehalten und der Fußweg mit Drängelgittern gesichert. Auf den folgenden 50 Metern bis zur Maßbornstraße ist das Parken in Fahrtrichtung Nidda gestattet. Auch für den Schwerverkehr stehen genug Ausweichflächen zur Verfügung, um den Begegnungsfall verträglich abzuwickeln. Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich überstiege oder von Verkehrsteilnehmer_innen nicht rechtzeitig erkannt werden könnte, liegt nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022OMOM 1773Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer StadtwegDirektanregung
  2. 7. März 2022OFOF 77/14Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 24. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1473Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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