Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1469
Betreff: Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern Die Anregung des Ortsbeirats 6 zur Änderung der Bebauungspläne zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Mischgebieten im Griesheimer Ortskern hält auch der Magistrat für zielführend. Dies insbesondere um die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sowie die Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu sichern und fortzuentwickeln. Das am 28.06.2012 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main legt den zentralen Versorgungsbereich Griesheim (C-Zentrum / Stadtteilzentrum) im Umfeld der Alten Falterstraße fest. Der Bereich wird grob begrenzt durch die Straßen östlich Am Brennhaus, südlich Alt Griesheim, westlich Auf der Beun und nördlich über die Bahngleise bis zur Höhe der Buchenstraße. Bislang wird das Planungsrecht für das Ortsteilzentrum Griesheim durch die Bebauungspläne SW 24b Nr. 1, SW 24d Nr. 1 und B 492a geregelt. Danach sind als Nutzungsarten weitgehend Mischgebiete festgesetzt. Für die Bebauungspläne sind die Baunutzungsverordnungen von 1968 und 1977 anzuwenden, die den Begriff der Vergnügungsstätte noch nicht verwendet haben und daher keine ausdrückliche Regelung für diese planungsrechtliche Nutzungsart enthalten. So ist die städtebauliche Steuerung der Vergnügungsstätten heute im Bereich der Ortsmitte Griesheim unzureichend und nur durch Bebauungsplanänderungsverfahren neu zu regeln. Der Magistrat wird hierzu entsprechende Schritte einleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2014STST 828Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalStellungnahme
- 24. August 2014OFOF 1111/6Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 9. September 2014OMOM 3406Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernDirektanregung
- 28. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1469Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab