Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3406 entstanden aus Vorlage: OF 1111/6 vom 24.08.2014
Betreff: Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern Vorgang: ST 828/14 Der Magistrat wird gebeten, die Bebauungspläne für den Ortskern Griesheim, insbesondere den Bebauungsplan SW 24d Nr. 1, so zu ändern, dass Vergnügungsstätten (Spielhallen u. a.) nicht mehr zulässig sind.
Begründung: Der Magistrat teilt in der Stellungnahme vom 23.06.2014, ST 828, mit, dass zur Vermeidung eines Anspruchs auf Genehmigung von nicht kerngebietstypischen Spielhallen mit einer Nutzfläche unter 100 Quadratmetern eine Änderung der Bebauungspläne erforderlich sei. Allerdings zeigen auch kleinere Spielhallen die schädlichen Folgen größerer Einrichtungen. Im Griesheimer Ortskern befinden sich viele Jugendeinrichtungen, für deren Besucher die unmittelbare Nähe zu Spielhallen eine Verleitung zur Entwicklung gefährdendem Verhaltens darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2014STST 828Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalStellungnahme
- 24. August 2014OFOF 1111/6Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 9. September 2014Sie sind hierOMOM 3406Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernDirektanregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1469Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats