Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Griesheimer Ortskern Vorgang: ST 828/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bebauungspläne für den Ortskern Griesheim, insbesondere den Bebauungsplan SW 24d Nr. 1, so zu ändern, dass Vergnügungsstätten (Spielhallen u.a.) nicht mehr zulässig sind. Begründung: Der Magistrat teilt in der Stellungnahme ST828 vom 23.06.2014 mit, dass zur Vermeidung eines Anspruchs auf Genehmigung von nicht kerngebietstypischen Spielhallen mit einer Nutzfläche unter 100 qm eine Änderung der Bebauungspläne erforderlich sei. Allerdings zeigen auch kleinere Spielhallen die schädlichen Folgen größerer Einrichtungen. Im Griesheimer Ortskern befinden sich viele Jugendeinrichtungen, für deren Besucher die unmittelbare Nähe zu Spielhallen eine Verleitung zu die Entwicklung gefährdendem Verhalten darstellt.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2014, OF 1111/6
Betreff: Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer Ortskern Vorgang: ST 828/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bebauungspläne für den Ortskern Griesheim, insbesondere den Bebauungsplan SW 24d Nr. 1, so zu ändern, dass Vergnügungsstätten (Spielhallen u.a.) nicht mehr zulässig sind.
Begründung: Der Magistrat teilt in der Stellungnahme ST828 vom 23.06.2014 mit, dass zur Vermeidung eines Anspruchs auf Genehmigung von nicht kerngebietstypischen Spielhallen mit einer Nutzfläche unter 100 qm eine Änderung der Bebauungspläne erforderlich sei. Allerdings zeigen auch kleinere Spielhallen die schädlichen Folgen größerer Einrichtungen. Im Griesheimer Ortskern befinden sich viele Jugendeinrichtungen, für deren Besucher die unmittelbare Nähe zu Spielhallen eine Verleitung zu die Entwicklung gefährdendem Verhalten darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2014STST 828Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalStellungnahme
- 24. August 2014Sie sind hierOFOF 1111/6Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 9. September 2014OMOM 3406Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernDirektanregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1469Griesheim: Keine Spielhallen im Griesheimer OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme