Folgen häuslicher Gewalt
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1464
Betreff: Folgen häuslicher Gewalt Zu den Fragen 1 - 6 teilt das originär zuständige Polizeipräsidium Frankfurt am Main folgendes mit:
- Bei wie vielen Fällen häuslicher Gewalt wurde die Polizei im Ortsbezirk 6 zu Einsätzen gerufen? Der Ortsbezirk 6 umfasst die Stadtteile Schwanheim und Goldstein des Revierbezirks 10, die Stadtteile Nied und Griesheim des Revierbezirks 16 sowie die Stadtteile Höchst, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim des Revierbezirks
- Im Jahr 2014 sind im Ortsbezirk 6 insgesamt 382 Fälle Häuslicher Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst worden (2013: 307 Fälle; +75; +24,4%) Nach Stadtteilen getrennt, ergeben sich folgende Entwicklungen: Ortsteil Revierbezirk 2013 2014 Goldstein
- Polizeirevier 26 38 Griesheim
- Polizeirevier 43 81 Höchst
- Polizeirevier 36 60 Nied
- Polizeirevier 36 57 Schwanheim
- Polizeirevier 23 19 Sindlingen
- Polizeirevier 24 19 Sossenheim
- Polizeirevier 59 50 Unterliederbach
- Polizeirevier 32 29 Zeilsheim
- Polizeirevier 28 29 Gesamtergebnis: 307 382
- Wie oft waren bei diesen Einsätzen Familien mit Kindern betroffen? Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung in der PKS.
- Ist bekannt, wie viele Kinder in diesen Familien leben? Siehe Beantwortung zu Nr. 2.
- Wie oft waren Kinder anwesend? Siehe Beantwortung zu Nr. 2.
- Wurde in jedem Fall das Jugendamt informiert? Ausweislich der maßgeblichen Dienstanweisung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main ist in allen Fällen häuslicher Gewalt, bei denen Minderjährige im Haushalt leben, das Jugend- und Sozialamt über die mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Polizei zu informieren. Die Unterrichtung erfolgt in besonders dringenden Fällen telefonisch über die Rufbereitschaft des Jugendamtes. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
- Wenn nein, warum nicht? entfällt
- In wie vielen Fällen musste das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung eingreifen? Im Jahr 2014 wurden im Jugend- und Sozialamt für den Bereich des Ortsbezirks 6 425 Verdachtsfälle bearbeitet. Eine Kindeswohlgefährdung wurde dabei in 69 Fällen festgestellt. Bei weiteren 81 Fällen konnte eine solche nicht ausgeschlossen werden.
- Werden bei der Polizei und im Jugendamt diese Daten statistisch erfasst? Im Jugend- und Sozialamt werden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erarbeitet. Dies geschieht auch bei Hinweisen darauf, dass ein Kind oder Jugendlicher in seiner Familie Häusliche Gewalt erlebt. Alle im entsprechenden Kalenderjahr abgeschlossenen Gefährdungseinschätzungen werden in der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfestatistik nach § 99 SGB VIII erfasst. Innerhalb eines Kalenderjahres können ggf. für dasselbe Kind mehrere Gefährdungseinschätzungen abgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2015OFOF 1413/6Folgen häuslicher GewaltOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015OMOM 4321Folgen häuslicher GewaltDirektanregung
- 2. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1464Folgen häuslicher GewaltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab