Folgen häuslicher Gewalt
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Neue Forschungen zeigen, dass Kinder Gewalt in der Familie stärker als bisher vermutet, miterleben und sie oft später die Verhaltensmuster ihrer Eltern weiterleben und so selbst wieder zu Opfern und Tätern werden. Der Arbeitskreis "häusliche Gewalt" möchte mit seinen Maßnahmen und geringen Mitteln an der Wurzel des Problems ansetzen und Kindern mit Gewalterfahrung andere Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen, um dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen und um später nicht selbst zu Tätern zu werden. Daher
Inhalt
Antrag vom 10.06.2015, OF 1413/6
Betreff: Folgen häuslicher Gewalt Neue Forschungen zeigen, dass Kinder Gewalt in der Familie stärker als bisher vermutet, miterleben und sie oft später die Verhaltensmuster ihrer Eltern weiterleben und so selbst wieder zu Opfern und Tätern werden. Der Arbeitskreis "häusliche Gewalt" möchte mit seinen Maßnahmen und geringen Mitteln an der Wurzel des Problems ansetzen und Kindern mit Gewalterfahrung andere Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen, um dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen und um später nicht selbst zu Tätern zu werden. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: beim 16. und 17. Polizeirevier folgende Angaben zu erfragen: - bei wie vielen Fällen häuslicher Gewalt wurde die Polizei im OBR 6 zu Einsätzen gerufen? - Wie oft waren bei diesen Einsätzen Familien mit Kindern betroffen? - Ist bekannt, wie viele Kinder in diesen Familien leben? - Wie oft waren Kinder anwesend? - Wurde in jedem Fall das Jugendamt informiert? - Wenn nein, warum nicht? Bitte um Angaben nach Stadtteilen getrennt! - In wie vielen Fällen musste das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung eingreifen? - Werden bei der Polizei und im Jugendamt diese Daten statistisch erfasst?Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2015Sie sind hierOFOF 1413/6Folgen häuslicher GewaltOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015OMOM 4321Folgen häuslicher GewaltDirektanregung
- 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1464Folgen häuslicher GewaltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme