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Folgen häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4321 entstanden aus Vorlage: OF 1413/6 vom 10.06.2015

Betreff: Folgen häuslicher Gewalt Neue Forschungen zeigen, dass Kinder Gewalt in der Familie stärker als bisher vermutet miterleben, sie oft die Verhaltensmuster ihrer Eltern später weiterleben und so selbst wieder zu Opfern und Tätern werden. Der Arbeitskreis "Häusliche Gewalt" möchte mit seinen Maßnahmen und geringen Mitteln an der Wurzel des Problems ansetzen und Kindern mit Gewalterfahrung andere Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen, damit sie dem Kreislauf der Gewalt entkommen und später nicht selbst zu Tätern werden. Daher wird der Magistrat gebeten, beim 16. und 17. Polizeirevier folgende Angaben zu erfragen, die getrennt nach Stadtteilen darzulegen sind: - Bei wie vielen Fällen häuslicher Gewalt wurde die Polizei im Ortsbezirk 6 zu Einsätzen gerufen? - Wie oft waren bei diesen Einsätzen Familien mit Kindern betroffen? - Ist bekannt, wie viele Kinder in diesen Familien leben? - Wie oft waren Kinder anwesend? - Wurde in jedem Fall das Jugendamt informiert? - Wenn nein, warum nicht? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - In wie vielen Fällen musste das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung eingreifen? - Werden bei der Polizei und im Jugendamt diese Daten statistisch erfasst? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2015OFOF 1413/6Folgen häuslicher GewaltOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4321Folgen häuslicher Gewalt
    Direktanregung
  3. 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1464Folgen häuslicher GewaltStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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